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Seit der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise ist das Klima für Vorstände und Geschäftsführer deutlich rauer geworden. Haftungsrisiken der verantwortlichen Manager haben sich signifikant erhöht. Derzeit sind ca. 6000 Managerhaftungsverfahren in Deutschland anhängig. Dreh- und Angelpunkt ist oft die Frage, ob gesetzliche Pflichten und die Grenzen des unternehmerischen Ermessens eingehalten worden sind.

Die Wirtschaftsanwälte von LEGASUS & LEGAL ADVANCE in Heilbronn beraten die betroffenen Manager und das geschädigte Unternehmen in sämtlichen Fallgestaltungen der Managerhaftung und der damit verbundenen Fragen der D&O-Versicherung.

Im Spannungsfeld von unternehmerischem Handeln und Haftung

In der Praxis kommt der Business Judgement Rule des § 93 Abs. 1 S. 1 AktG besondere Bedeutung zu. Eine Verletzung organschaftlicher Pflichten ist dann ausgeschlossen, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Die Grenzen sind fließend, die Fallgestaltungen vielfältig. Hier kommt es auf exzellentes rechtliches Know-how und strategische Weitsicht an, um die Haftung erfolgreich abzuwehren oder einen angemessenen Interessenausgleich zu erzielen.

D&O-Versicherung schützt Geschäftsführung und Unternehmen

D&O-Versicherungen schützen primär die Geschäftsführung, mittelbar aber auch das geschädigte Unternehmen. Der Abschluss einer D&O-Versicherung ist daher schon unter Risikovorsorgegesichtspunkten sinnvoll.

Spätestens wenn der Versicherungsfall eintritt, ist eine professionelle anwaltliche Betreuung sowohl der Geschäftsführung wie auch des Unternehmens erforderlich. Bei LEGASUS & LEGAL ADVANCE arbeiten Spezialisten für Wirtschaftsrecht und für Versicherungsrecht. Die Heilbronner Wirtschaftsallianz kann in diesem Bereich das Unternehmen oder den Manager besonders qualifiziert unterstützen: von der sicheren Erhebung des Versicherungsanspruchs über die Sachverhaltsermittlung und –aufklärung bis zur Prüfung der Deckungs- und Haftungsfragen. Wir legen dabei Wert darauf, wenn möglich eine konstruktive Zusammenarbeit des beteiligten Unternehmens, des betroffenen Managers und des D&O-Versicherers zu unterstützen, um eine rechtlich und wirtschaftlich angemessene Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.

Haftungsrisiken des Managements bei Unternehmenskäufen und -verkäufen

Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen mehren sich die Fälle der Inanspruchnahme von aktiven und ehemaligen Geschäftsführern oder Vorständen bei Investitionen, die sich im Nachhinein als Fehlschlag herausgestellt haben. Beflügelt wird diese Entwicklung durch den rechtlichen Umstand, dass die Kontrollorgane der Unternehmen bei Nichtinanspruchnahme der Leitungsorgane die eigene Haftung fürchten. Doch gerade bei M&A-Transaktionen liegt es in der Natur der Sache, dass die wirtschaftlich richtige Entscheidung erst lange nach dem Deal herausstellt. Es ist daher umso wichtiger, dass die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen so dokumentiert werden, dass sie für den beweisbelasteten Geschäftsführer/Vorstand auch nach seinem Ausscheiden noch verfügbar sind.

Neben eingehender Beratung zu Durchführung und Umfang einer Due Diligence beraten wir dabei zu sämtlichen Bedingungen des Verkaufsprozesses, immer mit Blick auf die strengen Anforderungen der Haftungsvorschriften.

Rechtssichere Unternehmensorganisation zur Haftungsvermeidung

Nicht zuletzt durch die Entwicklungen des DCGK gewinnt die Frage der richtigen und ordnungsgemäßen Compliance-Organisation im Unternehmen Bedeutung. Diese Entwicklung wird auch durch den eigens vom Institut der Wirtschaftsprüfer geschaffenen IDW PS 980 Standard zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen bestätigt. Der Vorstand ist verpflichtet, durch geeignete organisatorische Maßnahmen für ein gesetzestreues Verhalten nachgeordneter Unternehmensangehöriger zu sorgen.

Unsere Wirtschaftsanwälte prüfen in diesem Rahmen u.a., wie weit das Organisationsermessen der Vorstände/Geschäftsführer reicht und wie sie sich optimal gegen entsprechende Vorwürfe verteidigen können.