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MEHR PFERDESTÄRKEN IM VERSICHERUNGSRECHT.

Gut, wenn man in diesem Fall über eine Berufsunfähigkeitsversicherung und somit über eine zusätzliche finanzielle Absicherung verfügt. Sinn und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Verhinderung des individuellen und sozialen Abstiegs des Versicherten im Berufsleben und in der Gesellschaft. Für den Versicherer stellt der Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung meist eine nicht unerhebliche wirtschaftlich Belastung dar.

Es kommt daher nicht selten vor, dass die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gerichtlich geltend gemacht werden muss. Die voran gegangene Leistungsverweigerung des Versicherers kann sich dabei auf zahlreiche verschiedene Gründe stützen (Verweisung auf eine andere Tätigkeit, Vorwurf einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung, vorvertraglich eingetretener Versicherungsfall, etc.). Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, Ihren Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber dem Versicherer zu realisieren.