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MEHR PFERDESTÄRKEN IM VERSICHERUNGSRECHT.

In der Kraftfahrzeugversicherung unterscheidet man zwischen der Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung. Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Mit ihr werden Schadensersatzansprüche abgedeckt, welche Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Die Kaskoversicherung hingegen deckt das Interesse an der Erhaltung des eigenen, versicherten Fahrzeugs ab. Innerhalb der Kaskoversicherung wird noch einmal zwischen der Voll- und Teilkaskoversicherung unterschieden. Insoweit ergibt sich folgende Zuordnung:

Vollkaskoversicherung:
- Selbst verschuldete Unfälle
- Vandalismus

Teilkaskoversicherung:
- Diebstahl
- Brand/Explosion
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Marderbiss
- Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
- Glasbruch
- Schmorschäden

Insofern kann es zu zahlreichen Problemen mit dem Versicherer kommen. Möglicherweise verweigert der Versicherer eine Leistung oder begehrt Regress.
In diesem Fall sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne!