LEGASUS erstreitet bundesweit erstmalig ein Wettbewerbsverbot nach Ende eines Betriebspachtvertrages.
Ein Unternehmen aus der Chemieindustrie war wirksam an ein anderes Unternehmen verpachtet worden. Nachdem der Pachtvertrag auslief, wollte dies pachtende Unternehmerin im Sinne einer Wettbewerbstätigkeit weiter im selben Markt aktiv sein. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot war im Pachtvertrag nicht explizit geregelt worden.
Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gelang es Legasus in der Allianz mit Legal Advance Wirtschaftsanwälte, für die Verpächterin ein zeitlich befristetes Wettbewerbsverbot gerichtlich durchzusetzen. Mittlerweile konnte dieses befristete Wettbewerbsverbot vor dem Oberlandesgericht Stuttgart auf die Berufung hin bestätigt und zeitlich verlängert werden. Die Rechtslage für die Wettbewerbstätigkeit war in der Literatur nicht unumstritten; eine entsprechende obergerichtliche Entscheidung lag bislang - soweit ersichtlich - nicht vor.
Beteiligte Wirtschaftsanwälte
LEGASUS Wirtschaftsanwälte: Dr. Martin Schlaich (Heilbronn, Partner, federführend).
LEGAL ADVANCE Wirtschaftsanwälte: Dr. Steffen Burr (Heilbronn, Partner), Dr. Marcel Burr (Partner)